Anerkannter Grundlehrgang
„Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“
in Güstrow nach §32 der 1. SprengV
Warum teilnehmen?
Das Ziel ist, den Antrag nach §27 SprengG („Pulverschein“) stellen zu können, um Sprengstoff für die Ladung von eigenen Patronen zu erwerben. Eigene Patronen erlauben eine bessere Abstimmung und Kostenkontrolle mit deiner Waffe - Treffgenauigkeit, Wiederholbarkeit, etc.
Wie viel kostet die Teilnahme?
155 €
Was ist dabei?
Im Preis enthalten sind: die Seminargebühren, MwSt., Werkstattmaterial (Pressen, Komponenten, NC-Pulver) für die praktischen Übungen/Prüfung, Persönliche Schutz-Ausrüstung (PSA leihweise), Versicherung, Lehrmaterial, kalte und heiße Getränke während der Schulung (Kaffee, Tee, Wasser) und Zeugnis (bestanden oder nicht bestanden).
Was ist nicht dabei?
Prüfungsgebühren (Landkreis Rostock - Kreisordnungsamt: zurzeit 15€)
Verpflegung und Übernachtung
Der Patronentest (schießen) ist kein erforderlicher Teil der Schulung/Prüfung, aber wer freiwillig die frisch geladene Patronen testen will, bekommt von mir eine Waffe (leihweise) und Zielscheibe kostenlos zur Verfügung. Die Standgebühren sind direkt bei der Schießanlage zu entrichten. Patronentest je nach Verfügbarkeit der Schiessanlage.
Wie lange dauert es?
12 Einheiten à 45 Minuten = 9 Stunden. Es darf nicht an einem einzelnen Tag unterrichtet werden, somit auf 2 Tage geteilt. Prüfungszeit wird nach Anzahl der Teilnehmer angepasst.
Antragsformular UB
Teilnahme am Lehrgang – Voraussetzungen und Geschäftsbedingungen
1. GANZ WICHTIG! Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung – bitte rechtzeitig beantragen. Es kann 8-12 Wochen dauern, die Bescheinigung von der zuständigen Behörde zu bekommen. Eine Teilnahme ist NICHT möglich, wenn die UB im Original nicht VOR Beginn des Lehrgangs vorgelegt wird.
2. Geistige und körperliche Eignung
3. 21 Jahre (ab 18 mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde)
Am Ende des Lehrgangs gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. Wenn du die Prüfungen bestehst, bekommst du ein Zeugnis. Das Zeugnis kannst du als Fachkundenachweis einreichen.
Deine Anmeldung ist verbindlich. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen, die Maximalteilnehmerzahl 15.
Kurz nach deiner Anmeldung bekommst du die Bestätigung und die Rechnung. Der volle Betrag muss spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn eingegangen sein. Bei fehlendem Betrag kann der/die Teilnehmer/in vom Lehrgang ausgeschlossen werden und sein/ihr Platz neu vergeben werden. Die Lehrgangsplätzen werden nach Zahlungseingang belegt.
Anmeldeschluss: 4 Wochen vor Kursbeginn. 14 Tagen vor Kursbeginn erhältst du postalisch das Lehrmaterial, das Material bitte zum Lehrgang mitbringen.
Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder anderer nicht von mir zu vertretender Grund: Sollte dies eintreten und die Durchführung der Schulung nicht mehr möglich sein, hat der/die Teilnehmer/in weder Ansprüche an Schadensersatz noch ein Rücktrittsrecht. Eine Teilerstattung in Höhe von 120 € wird in diesem Fall vom Anbieter an die Teilnehmer/in geleistet.
Haftung: Für durch andere Teilnehmer/in oder Dritte verursachte Schaden übernehme ich keine Haftung, bzw. bin für diese Fälle von Schadensersatzansprüche freigestellt. Mit deiner Anmeldung bestätigst dein Einverständnis damit.
Du brauchst keine eigene Waffe, Optik oder ähnliches mitzubringen. Falls du das trotzdem machst, übernehme ich keinerlei Haftung für mögliche Schäden an deinen Gegenständen, die während der Schulung passieren könnten. Der Munitionstest wird ausschließlich mit den von mir zur Verfügung gestellten Waffen gemacht. Patronentest je nach Verfügbarkeit der Schiessanlage.
Rücktritt: Verwaltungsgebühren: 25€. Ab der 4. Woche vor Beginn der Schulung: 50% der Schulungsgebühren, es sei denn, du stellst eine/n Ersatzteilnehmer/in (der/die auch klar die Voraussetzungen erfüllt). 14 Tage vor Lehrgangsbeginn: 100% der Schulungsgebühren (auch wenn du die Schulung abbrichst). Teilerstattungen für nicht in Anspruch genommene Unterrichtszeit ist ausgeschlossen.
Munitionstest (Schießübung): Während des Munitionstests sind sämtliche Anweisungen der Schießleiter bzw. Standaufsicht folgen zu leisten. Beim Verstoß wird der/die Teilnehmer/in sofort von der Schießübung ausgeschlossen. Eine Teilerstattung der Gebühren erfolgt daraus nicht. Restmunition ist in keinem Fall mitzunehmen und muss mir zurückgegeben werden.
Alkohol und Rauschmittelgenuss: Während der Schulungszeit und den Pausen, sowie am Schießstand ist der Genuss von Alkohol und Rauschmitteln verboten. Denke an deine Zuverlässigkeit!
Anwesenheitspflicht: Die Schulung ist eine Präsenzschulung, also du musst körperlich anwesend sein. Eine Fernschulung ist nicht erlaubt. Du verpflichtest dich aktiv in der Schulung mitzumachen und mit den anderen Teilnehmer/innen und Dozent/innen zu interagieren.
Foto-, Video- und Audioaufnahmen sind nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Dozenten und den anderen Teilnehmern möglich.
Datenschutz: Ich benötige deine Daten für die Verwaltung und Organisation der Schulungen, für die (Behörde-) Prüfungsunterlagen sowie das Zeugnis. Ansonsten habe ich kein Interesse und werde deine Daten auch nicht für Werbe-, Marktforschungs- oder sonstige Zwecke weitergeben. Ich werde deine Daten nur während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist speichern. Mehr über Datenschutz kannst du auf der entsprechenden Sektion dieser Website finden und lesen.
Wir sehen uns bald und viel Erfolg!
Prüfung bestanden und Zeugnis erhalten…
…wie geht es weiter?
Das Zeugnis ersetzt nicht die Erlaubnis nach §27 SprengG, sondern ist eine der Voraussetzungen dafür.
Erlaubnis nach §27 SprengG - Voraussetzungen
1. Fachkundenachweis
2. Persönliche Eignung
3. Zuverlässigkeit
4. Mindestalter 21 Jahre
5. Bedürfnisnachweis für beabsichtigte Tätigkeit
Punkt 1: Zeugnis des Lehrgangs (wenn erfolgreich bestanden).
Die Punkte 2 und 3 (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) werden von der entsprechenden Behörde geprüft (nach der Einreichung des Antrags).
Punkt 5 (Bedürfnisnachweis für beabsichtigte Tätigkeit) wird als Sport-, Vorderlader- oder Böllerschütze i.d.R mittels eines ausgefüllten Formulars bestätigt (Schützenverein). Für Jäger/innen genügt i.d.R. ein gültiger Jagdschein.
Antragsformular der Behörde ausfüllen und (zusammen mit den anderen Voraussetzungen) einreichen.
Wenn alles gut läuft, nach einigen Wochen, habt ihr eure Erlaubnis und könnt damit den eingetragenen Stoff (Menge und Typ) erwerben.