Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen, erlaubnispflichtiger Munition und Treibladungspulver: Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen und Anzündhütchen: Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr