Schweizer No.2 (3Fg) Black powder (Pulver)
0,5kg or 1 kg bottle/Dose
Schweizer Nr. 2 Schwarzpulver. Vorderladerpulver mit Körnung 0.5 - 0.8 mm.
Abgabe von Treibladungspulver nur an Ihhaber einer gültiger Erlaubnis (zB. §27 SprengG). Erlaubnis in Original und amtliche Ausweis müssen vorgelegt werden.
Achtung 1.1
Gefahrenhinweise
H201: Explosiv; Gefahr der Massenexplosion.
Sicherheitshinweise
P210: Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten nicht rauchen.
P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P250: Nicht schleifen / stoßen /…/ reiben.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P370 + P380: Bei Brand: Umgebung räumen.
P372: Explosionsgefahr bei Brand.
P373: KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht.
P401: Dicht verschlossen, kühl und trocken aufbewahren.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer sachkundigen Entsorgung zuführen.
Image only for example purposes, Bild zeigt ein Beispielprodukt.
0,5kg or 1 kg bottle/Dose
Schweizer Nr. 2 Schwarzpulver. Vorderladerpulver mit Körnung 0.5 - 0.8 mm.
Abgabe von Treibladungspulver nur an Ihhaber einer gültiger Erlaubnis (zB. §27 SprengG). Erlaubnis in Original und amtliche Ausweis müssen vorgelegt werden.
Achtung 1.1
Gefahrenhinweise
H201: Explosiv; Gefahr der Massenexplosion.
Sicherheitshinweise
P210: Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten nicht rauchen.
P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P250: Nicht schleifen / stoßen /…/ reiben.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P370 + P380: Bei Brand: Umgebung räumen.
P372: Explosionsgefahr bei Brand.
P373: KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht.
P401: Dicht verschlossen, kühl und trocken aufbewahren.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer sachkundigen Entsorgung zuführen.
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0,5kg or 1 kg bottle/Dose
Schweizer Nr. 2 Schwarzpulver. Vorderladerpulver mit Körnung 0.5 - 0.8 mm.
Abgabe von Treibladungspulver nur an Ihhaber einer gültiger Erlaubnis (zB. §27 SprengG). Erlaubnis in Original und amtliche Ausweis müssen vorgelegt werden.
Achtung 1.1
Gefahrenhinweise
H201: Explosiv; Gefahr der Massenexplosion.
Sicherheitshinweise
P210: Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten nicht rauchen.
P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P250: Nicht schleifen / stoßen /…/ reiben.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P370 + P380: Bei Brand: Umgebung räumen.
P372: Explosionsgefahr bei Brand.
P373: KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht.
P401: Dicht verschlossen, kühl und trocken aufbewahren.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer sachkundigen Entsorgung zuführen.
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EU Verantwortliche Person
LHS-Germany GmbH
Breiter Rasen 4
D-97647 Nordheim v. d. Rhön
Mail@LHS-Germany.de